Ordnung zur Registrierung bisher nicht erfasster Hunde im Zuchtbuch der IGMH [REG]
Die Registrierung bisher noch unerfasster Hunde in das Zuchtbuch der IGMH ist aufgrund der Notwendigkeit des Erhalts genetischer Vielfalt innerhalb der Zucht dringend erforderlich.
Soll ein bisher nirgends registrierter Mitteldeutscher Hütehund im Zuchtbuch (ZB) der IGMH registriert werden, so gilt folgende Vorgehensweise:
Der Halter des Hundes beantragt bei der Zuchtbuchstelle der IGMH die Registrierung; dazu ist ein Vordruck auszufüllen, der Angaben zu Herkunft und Ahnen des Hundes erfasst. Der Halter ist angehalten, so viel als möglich über seinen Hund durch eigene Recherche herauszufinden.
Der betreffende Hund kann nur nach Begutachtung durch den Zuchtleiter selbst oder einen von ihm Beauftragten in das Zuchtbuch aufgenommen werden. Das Urteil des Zuchtleiters ist bindend!
Die neu registrierten Hunde werden unter dem Namen des Halters im Zuchtbuch eingetragen.
Der Halter erhält gegen Erstattung des Unkostenbeitrags Registrierpapiere von der Zuchtbuchstelle der IGMH.
Es können auch Hunde registriert werden, deren Halter nicht Mitglied der IGMH sind. Ahnentafeln werden nur an Mitglieder der IGMH ausgegeben.
Weiteres regelt die Zuchtordnung (ZO) >(s. Anlage 1 zur Satzung der IGMH).
(Über die Vorgehensweise informiert ein Merkblatt der IGMH)